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Tagesordnung

Der Gegenstand des Beschlusses bei der Einberufung zur Wohnungseigentümerversammlung zu bezeichnen. Das geschieht in der Regel in der Tagesordnung, die Teil der Einladung ist. Dabei muss nicht schon der konkret zu fassende Beschluss formuliert werden. Die Tagesordnung muss so formuliert sein, dass der Eigentümer verstehen und überblicken kann, was in erörtert und beschlossen werden soll…

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