Von einem Negativbeschluss spricht man, wenn ein Beschlussantrag in einer Versammlung abgelehnt worden ist. Auch diese Ablehnung hat Beschlussqualität, denn die Eigentümer beschließen ja gerade, etwas nicht zu wollen. Davon zu unterscheiden ist der Nichtbeschluss. Der liegt vor, wenn über die Geschäftsordnung beschlossen wird, über einen Antrag nicht abzustimmen.1071Wird ein Negativbeschluss nicht angefochten, erlangt er…
Weiterlesen