Beim Kauf einer neu errichteten Eigentumswohnung erwirbt der Käufer einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an bestimmten Räumen. Der Verkäufer haftet dafür, dass das Sondereigentum aber auch das Gemeinschaftseigentum frei von Sachmängeln sind. Bei Mängeln im Gemeinschaftseigentum wird es allerdings kompliziert. Hier müssen Sie unbedingt einen Rechtsanwalt/eine Rechtsanwältin hinzuziehen. Mit der Reform…
WeiterlesenLexikon
Gewährleistungsansprüche Sondereigentum
Beim Kauf einer neu errichteten Eigentumswohnung erwirbt der Käufer einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an Räumen. Der Verkäufer haftet dafür, dass das Gemeinschaftseigentum aber auch das Sondereigentum frei von Sachmängeln sind. Hinsichtlich des Sondereigentums stehen alle Mängelgewährleistungsrechte dem einzelnen Erwerber zu, ohne dass die Gemeinschaft dort „hineinregieren“ kann. Der einzelne Eigentümer…
WeiterlesenGewerbe
Bezeichnet die Teilungserklärung Räume als „Gewerbe“ ohne sonstige Einschränkungen ist dort jede Art zulässiger gewerblicher Nutzung möglich. Dazu gehört z.B. auch der Betrieb einer Spielothek. Die Nutzung als Bordell oder als sog. „Modellwohnung“ ist in der Regel unzulässig, auch wenn die Gemeinschaftsordnung die gewerbliche Nutzung des Sondereigentums zulässt. Das Amtsgericht Hamburg hat allerdings einmal differenzierend…
Weiterlesen