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Erhaltungsrücklage

Auch die Immobilien einer Wohnungseigentumsanlage kommen in die Jahre. Die Kosten, die dann für Instandsetzung oder Instandhaltung (Erhaltung) entstehen, sind oftmals „schwindelerregend“ hoch. Und daher gehört es zur ordnungsmäßigen Verwaltung in einer WEG, eine angemessene Erhaltungsrücklage anzusammeln. Das findet sich im Gesetz in § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG. Was denn genau angemessen ist,…

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