Der Vorsitzende des Beirats kann eine Versammlung einberufen, wenn ein Verwalter fehlt oder dieser sich pflichtwidrig weigert, eine Versammlung einzuberufen, § 24 Abs. 3 WEG. Ein Verwalter im Sinne dieser Vorschrift fehlt dann, wenn die Bestellungszeit des bisherigen Verwalters ausgelaufen ist. Der Verwalter fehlt auch dann, wenn seine Wahl rechtskräftig für unwirksam erklärt worden oder…
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Einberufung einer Versammlung durch den Verwalter
Der Verwalter muss mindestens einmal im Jahr eine ordentliche Wohnungseigentümerversammlung einberufen, § 24 Abs. 1 WEG. Darüber hinaus muss der Verwalter eine Versammlung einberufen, wenn dies schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe von mehr als einem Viertel der Wohnungseigentümer verlangt wird, § 24 Abs. 2 WEG. Für dieses sog. Minderheitenquorum bedarf es seit…
WeiterlesenEinberufung einer Versammlung durch einen Eigentümer
Es gibt Situationen, in denen ein Verwalter nicht mehr oder gar nicht existiert und auch kein Verwaltungsbeirat gewählt ist, dessen Vorsitzender eine Eigentümerversammlung einberufen könnte. In diesen Fällen kann ein einzelner Eigentümer sich durch alle Eigentümer ermächtigen lassen, eine Versammlung einzuberufen. Verweigern einzelne Eigentümer ihre Zustimmung hierzu, kann ein einzelner Eigentümer gegen die anderen Eigentümer…
WeiterlesenEinstweilige Verfügung
Eine einstweilige Verfügung ist eine Eilentscheidung des Gerichtes. Hier kann das Gericht ohne eine vorhergehende Verhandlung und auch ohne Anhörung der Gegenseite vorläufige Regelungen treffen. Soll mit der einstweiligen Verfügung die Umsetzung eines Beschlusses der Gemeinschaft verhindert werden, ist dieses nur in Ausnahmefällen möglich; das Gesetz sagt nämlich ausdrücklich, dass Beschlüsse gelten, bis sie auf…
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