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Beirat

Zum Beirat (richtig: Verwaltungsbeirat) enthält das Gesetz nur einen Paragraphen, nämlich § 29 WEG. Außerdem gibt es einige Aufgaben des Beirates, die an anderen Stellen des Gesetzes geregelt sind. Der Verwaltungsbeirat ist neben der Wohnungseigentümerversammlung und dem Verwalter das dritte Organ der Gemeinschaft. Während die anderen beiden zwingend sind, steht es den Eigentümer aber frei,…

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