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bauliche Veränderung

Bauliche Veränderungen sind sämtliche Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, § 20 Abs. 1 WEG. Und Erhaltung definiert das Gesetz als Instandsetzung und Instandhaltung (§ 13 Abs. 2 WEG). Im „alten Recht“ bis zum 1.12.2020 waren bauliche Veränderungen eine schwierigen Sache, ihr mußten alle Eigentümer zustimmen, die durch eine solche bauliche…

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