Familienrecht: Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht sollte nicht ohne eine zusätzliche Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten erfolgen

Im Anschluss an die Ausführungen zum Thema „Vorsorgevollmacht oder gerichtliche Betreuung – Wie soll man sich verhalten?“ soll diesmal noch etwas näher beleuchtet werden, wie sich – bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht – das Rechtsverhältnis zwischen demjenigen, der die Vorsorgevollmacht erteilt – dem sogenannten „Vollmachtgeber“ – einerseits und demjenigen, der bereit ist in Ausübung der ihm

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