Im März diesen Jahres hat der BGH während der stets präsenten Corona-Krise einen Beschluss gefasst, der es aus juristischer Sicht „in sich hat“. Der Beschluss vom 13.03.2020 (BGH V ZR 33/19) ist bisher
WeiterlesenWerkvertragsrecht
Baurecht: Weiterhin Rechtsunsicherheit aufgrund des Urteils des EuGH zur HOAI!
Nach der Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019 ist in der juristischen Literatur und vor allem in der Rechtsprechung derzeit umstritten, welche unmittelbaren Auswirkungen die Entscheidung des EuGH hat. Zur Erinnerung: Der EuGH hat mit Urteil vom 04.07.2019 festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland
WeiterlesenBaurecht: Kann das Recht zur Ersatzvornahme im Bauträgervertrag vertraglich ausgeschlossen werden?
Im Bauträgerrecht gibt es seit jeher den Versuch der Bauträger, die Abwicklung der Bauträgerverträge für diese möglichst einfach zu gestalten und die vertraglichen Vereinbarungen an die Grenzen des „Möglichen“ zu führen. Hintergrund ist letztlich, dass die Abwicklung eines Bauträgervertrages
WeiterlesenBaurecht: Schadenersatz anhand fiktiver Kosten im Kaufrecht?
Wir hatten bereits in unserem Beitrag vom 24.04.2018 über die Entscheidung des BGH vom 22.02.2018 (Aktenzeichen: VII ZR 46/17) berichtet und zuletzt ein paar Folgeprobleme dieser Entscheidung in unserem Beitrag vom 26.02.2019 erläutert. Um was ging es hier nochmal? Der BGH hatte am 22.02.2019 entscheiden, dass im Werkvertragsrecht der Schadenersatzanspruch nicht
WeiterlesenBaurecht: Schadenersatz doch anhand fiktiver Kosten berechnen?
Der BGH hatte am 22.02.2018 (Aktenzeichen: VII ZR 46/17) mit seiner Entscheidung zur Berechnung des Schadenersatzes im Werkvertragsrecht für Aufsehen gesorgt. Denn seither gilt, dass zumindest im Werkvertragsrecht ein Schaden gemäß § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 BGB nicht mehr
WeiterlesenBaurecht: Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten mehr im Werkvertragsrecht (BGH VII ZR 46/17)
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 22.02.2018 (BGH VII ZR 46/17) seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben und sich dafür entschieden, dass sich die Höhe eines Schadenersatzanspruchs im Werkvertragsrecht nicht anhand der fiktiven Mängelbeseitigungskosten bestimmen lässt. Es ist davon auszugehen, dass sich die neue Entscheidung des BGH wesentlich auf die Baubranche auswirken wird
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