WEG-Recht: Was muss der Verwalter bei einem Beschluss nach § 22 Abs. 1 WEG beachten? (BGH V ZR 141/19)

Am 29.05.2020 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH, V ZR 141/19) mit der Frage befasst, was ein Verwalter einer Eigentümergemeinschaft vor Beschlussfassung so alles zu tun hat, um einen Beschluss über eine bauliche Veränderung gem. § 22 Abs. 1 WEG herbeizuführen und dabei nicht direkt in eine Haftungsfalle zu „tappen“. Hier geht

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WEG-Recht: Wohnungseigentum in Zeiten des Virus

Unsere Gesellschaft erlebt gerade Verwerfungen, wie wir sie seit dem zweiten Weltkrieg nicht erlebt haben. Sicherlich gab es immer mal „Krisen“, z.B. den Deutschen Herbst 1977, 9/11 und die Wirtschaftskrise 2008/2009. Oder die Sonntagsfahrverbote Anfang der siebziger Jahre. Aber keine dieser Krisen war

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