Lang, lang ist’s her… Corona-Beschlüsse ohne Anwesenheit eines einzigen Eigentümers. Wie das ging? Mit einer ausreichenden Anzahl an Vollmachten, die dem Verwalter vorlagen. Aber sind derartige Beschlüsse, wie sie teilweise in den Jahren 2020 und 2021 gefasst wurden in Ordnung? Mit dieser Frage
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Familienrecht: Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht sollte nicht ohne eine zusätzliche Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten erfolgen
Im Anschluss an die Ausführungen zum Thema „Vorsorgevollmacht oder gerichtliche Betreuung – Wie soll man sich verhalten?“ soll diesmal noch etwas näher beleuchtet werden, wie sich – bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht – das Rechtsverhältnis zwischen demjenigen, der die Vorsorgevollmacht erteilt – dem sogenannten „Vollmachtgeber“ – einerseits und demjenigen, der bereit ist in Ausübung der ihm
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