Wer ein Erbe nicht antreten möchte, muss innerhalb von 6 Wochen das Erbe gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen. Die Ausschlagung kann gemäß § 1944 Absatz 1 BGB nur binnen sechs Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt (§ 1944 Absatz 2 Satz 1 BGB). Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor
WeiterlesenTestament
Erbrecht: Die testierunfähige Erblasserin beim Notar
Das OLG Hamburg (Beschluss v. 20.2.2018, AZ: 2 W 63/17) hatte über die Wirksamkeit eines notariellen Testaments der Erblasserin aus dem Monat Februar zu entscheiden. Bei der Beurkundung stellte der später angehörte Notar
WeiterlesenErbrecht: Ermittlung der Testierunfähigkeit
Es kann sich die Frage stellen, ob der Erblasser bei Abfassung seines Testaments testierfähig war. Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein Testament nicht errichten, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung
WeiterlesenErbrecht: Kosten der Errichtung eines Testaments
Dass jeder Bürger – die Errichtung (und regelmäßige Überprüfung) eines Testaments zumindest erwägen sollte ist eine unbestreitbare Tatsache. An der Umsetzung mangelt es jedoch. Ein Grund dafür ist sicherlich die Furcht vor Kosten. Hier soll daher ein kurzer Überblick
WeiterlesenErbrecht: Möglicher Verlust des erhöhten Ehegattenerbteils durch Wohnsitzverlagerung
Vielen juristischen Laien ist immer noch unbekannt, dass bereits seit einiger Zeit auf Erbfälle deutscher Erblasser die europäische Erbrechtsverordnung (VO (EU) Nr. 650/2012) Anwendung finden kann, wenn der Erblasser zur Zeit des Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland
WeiterlesenErbrecht: Entbehrlichkeit eines Erbscheins im Grundbuchberichtigungsverfahren bei stattgebenden Urteil
In dem vorliegenden Fall hatten die Eheleute ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Die Ehefrau hatte ihren Ehemann als Vorerben eingesetzt, wobei ihm der Miteigentumsanteil am Grundstück als Vorausvermächtnis zugewandt wurde. Als Nacherbe war die Schwester der Ehefrau eingesetzt. Die Ehefrau
WeiterlesenErbrecht: Errichtung eines Testamentes
Bekanntlich ist für die Errichtung eines Testamentes nicht zwingend die Mitwirkung eines Notars erforderlich. Vielmehr eröffnet das Gesetz (§ 2247 BGB) auch die Möglichkeit, ein sogenanntes „eigenhändiges“ Testament zu errichten
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