Familienrecht: Keine „ehebedingten Nachteile“ durch niedrige Rente (BGH XII ZB 122/17)

Der BGH hat in seinem Beschluss vom 04.07.2018 (XII ZB 122/17) klargestellt, dass nicht alle während der Ehe erlittenen Nachteile über den Unterhalt auszugleichen sind. Es muss genau geprüft werden, welchen Bereich (Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Güterrecht) der Nachteil betrifft. Wirkt sich der Nachteil auf die Rente aus, wird er grundsätzlich

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Erbrecht: Kosten der Errichtung eines Testaments

Dass jeder Bürger – die Errichtung (und regelmäßige Überprüfung) eines Testaments zumindest erwägen sollte ist eine unbestreitbare Tatsache. An der Umsetzung mangelt es jedoch. Ein Grund dafür ist sicherlich die Furcht vor Kosten. Hier soll daher ein kurzer Überblick

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