Im Anschluss an die Ausführungen zum Thema „Vorsorgevollmacht oder gerichtliche Betreuung – Wie soll man sich verhalten?“ soll diesmal noch etwas näher beleuchtet werden, wie sich – bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht – das Rechtsverhältnis zwischen demjenigen, der die Vorsorgevollmacht erteilt – dem sogenannten „Vollmachtgeber“ – einerseits und demjenigen, der bereit ist in Ausübung der ihm
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Betreuungsrecht: Vorsorgevollmacht oder gerichtliche Betreuung – Wie soll man sich verhalten?
Bekanntlich ist die heutige Bevölkerung in Deutschland mit einer laufend steigenden Lebenserwartung „gesegnet“. Dies bringt aber leider auch mit sich, dass immer mehr Menschen, bevor sie sterben, in einen geistigen Zustand geraten, in welchem der „Betroffene“ nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten
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