Michael Heinz

Mietrecht: Ohne Unterschrift keine Verpflichtung zur Zahlung der Miete

Folgender Fall: Ein Mann schließt einen Mietvertrag als Mieter ab und gibt dem Vermieter eine weitere Person als Mieter an. Daraufhin trägt der Vermieter zwei Personen in den Mietvertrag ein. Der Mann/Mieter unterschreibt den Mietvertrag sowohl für sich selbst als auch „i.A.“ für die zweite Person. Dass es sich bei dieser zweiten Person um eine Person handelte

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Mietrecht: Kinderlärm als Mangel der Mietsache

In der anwaltlichen Beratungpraxis mehren sich die Fälle, in welchen sich Mieter über erhebliche Lärmbeeinträchtigungen durch Kinder beschweren und es in Mehrfamilienhäusern hierdurch zu Konflikten innerhalb der Mietergemeinschaft kommt. Die Ursachen hierfür sind vielfältig

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Mietrecht: Formvorschriften innerhalb eines Mietverhältnisses

Das Mietrecht – vor allem das Mietrecht den Wohnraum betreffend – ist gespickt mit einer Vielzahl besonderer Vorschriften, mit denen sowohl Mieter als auch Vermieter oftmals nicht vertraut sind. Insbesondere hinsichtlich der Formvorschriften innerhalb eines Mietverhältnisses bestehen auf Seiten der Vermieter und Mieter häufig große Unsicherheiten

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