Michael Heinz

Mietrecht: Insolvenzverwalter scheitert mit Rückforderung

Der Insolvenzverwalter hatte im Wege der Insolvenzanfechtung die Rückzahlung von Mieten verlangt, nachdem der Mieter insolvent geworden war. Diese Mieten waren nicht an den Vermieter gezahlt worden, sondern absprachegemäß auf ein Konto der Grundstücksverwaltung, die vom Vermieter mit der Verwaltung des Objektes betraut war. Der Insolvenzverwalter wollte

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Mietrecht: Ohne Unterschrift keine Verpflichtung zur Zahlung der Miete

Folgender Fall: Ein Mann schließt einen Mietvertrag als Mieter ab und gibt dem Vermieter eine weitere Person als Mieter an. Daraufhin trägt der Vermieter zwei Personen in den Mietvertrag ein. Der Mann/Mieter unterschreibt den Mietvertrag sowohl für sich selbst als auch „i.A.“ für die zweite Person. Dass es sich bei dieser zweiten Person um eine Person handelte

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Mietrecht: Grundsteuer

Welche Auswirkungen hat die Grundsteuerreform auf das Mietrecht? Diese Frage wird gestellt vor dem Hintergrund der Reformdebatte, die im Jahre 2019 in ihre entscheidende Phase kommt. Ende 2019 endet nämlich die Zeitspanne, die

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Mietrecht: Dauerbrenner Eigenbedarf

Immer wieder Unklarheiten bei der verbreitetsten Art der Kündigung von Wohnraum: Das soziale Mietrecht des BGB erkennt nicht viele Gründe an, die den Vermieter zur ordentlichen Kündigung eines Wohnraum-Mietvertrages berechtigen. Deshalb

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Mietrecht: Kinderlärm als Mangel der Mietsache

In der anwaltlichen Beratungpraxis mehren sich die Fälle, in welchen sich Mieter über erhebliche Lärmbeeinträchtigungen durch Kinder beschweren und es in Mehrfamilienhäusern hierdurch zu Konflikten innerhalb der Mietergemeinschaft kommt. Die Ursachen hierfür sind vielfältig

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Mietrecht: Formvorschriften innerhalb eines Mietverhältnisses

Das Mietrecht – vor allem das Mietrecht den Wohnraum betreffend – ist gespickt mit einer Vielzahl besonderer Vorschriften, mit denen sowohl Mieter als auch Vermieter oftmals nicht vertraut sind. Insbesondere hinsichtlich der Formvorschriften innerhalb eines Mietverhältnisses bestehen auf Seiten der Vermieter und Mieter häufig große Unsicherheiten

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