WEG-Recht: Was muss der Verwalter bei einem Beschluss nach § 22 Abs. 1 WEG beachten? (BGH V ZR 141/19)

Am 29.05.2020 hat sich der Bundesgerichtshof (BGH, V ZR 141/19) mit der Frage befasst, was ein Verwalter einer Eigentümergemeinschaft vor Beschlussfassung so alles zu tun hat, um einen Beschluss über eine bauliche Veränderung gem. § 22 Abs. 1 WEG herbeizuführen und dabei nicht direkt in eine Haftungsfalle zu „tappen“. Hier geht

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Medizinrecht: Aufklärung über Behandlungsalternativen

Jeder ärztlicher Eingriff bedarf der Einwilligung des Patienten. Vor Durchführung eines Eingriffs ist der Patient über die mit dem Eingriff verbundenen Risiken aufzuklären, um unter Wahrung seiner Entscheidungsfreiheit wirksam in den Eingriff einwilligen zu können. Die Aufklärung hat dem Patienten einen zutreffenden

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Bernd Gildemeister

Baurecht: Neues aus der Rechtsprechung

Verlegt ein Fußbodenleger einen Bodenbelag trotz fehlender Belegreife des Estrichs und kommt es deswegen anschließend zu Rissen im Estrich, ist die Leistung des Bodenlegers mangelhaft. Der Bodenleger wird von seiner Mängelhaftung auch nicht befreit, wenn sich

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