Familienrecht: Hat das „reine Wechselmodell“ zumindest für familienrechtliche Streitigkeiten nur theoretische Bedeutung?

Die Kriterien für ein sogenanntes „reines Wechselmodell“ bei der Regelung der persönlichen Fürsorge der Eltern nach einer Trennung für ihre gemeinsamen Kinder dürfte inzwischen (BGH, Beschluss vom 12.03.2014, XII ZB 234/13 sowie zuletzt Kammergericht, Beschluss vom 15.04.2019, 13 UF 89/16) wie folgt geklärt sein: Es muss – zunächst zeitlich – eine zumindest „fast“

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Familienrecht: Bis dass der Tod uns scheidet…

…oder ein deutsches Familiengericht. Denn längst hat nicht jede Ehe Bestand bis zum Tod eines Ehepartners. Vielmehr belegen die Statistiken, dass ca. 40% der Ehen in Deutschland geschieden werden. Genauso wie der Eheschluss sollte jedoch auch eine Scheidung gut durchdacht sein. Das deutsche Rechtssystem hat daher auch einige Voraussetzungen aufgestellt, die

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Familienrecht: Keine „ehebedingten Nachteile“ durch niedrige Rente (BGH XII ZB 122/17)

Der BGH hat in seinem Beschluss vom 04.07.2018 (XII ZB 122/17) klargestellt, dass nicht alle während der Ehe erlittenen Nachteile über den Unterhalt auszugleichen sind. Es muss genau geprüft werden, welchen Bereich (Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Güterrecht) der Nachteil betrifft. Wirkt sich der Nachteil auf die Rente aus, wird er grundsätzlich

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Familienrecht: Richterliche Ausübungskontrolle bei Eheverträgen (BGH XII ZB 84/17)

In seinem Beschluss vom 20.06.2018 (Az.: XII ZB 84/17) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die richterliche Rechtsmissbrauchskontrolle von Eheverträgen lediglich zum Ausgleich ehebedingter Nachteile herangezogen werden darf. Dahingegen dient die richterliche Ausübungskontrolle nicht dem Zweck, den durch den Ehevertrag belasteten Ehegatten ehebedingte Vorteile zu gewähren und

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