In der Regel erfolgt eine Ausschlagung der Erbschaft wegen Überschuldung, die Ausschlagung der Erbschaft kann auch erfolgen, um die Nachfolge nach dem Erbfall zu steuern. In der Entscheidung des BGH vom 22.03.2023 ging es um einen
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Erbrecht: Anfechtung der Erbausschlagung
Nach § 1922 BGB geht die Erbschaft mit dem Tod des Erblassers unmittelbar und von selbst auf den Erben kraft Gesetzes über. Dieser von Selbstvollzug bedeutet, dass der Erbanfall auch ohne Wissen des Erben und sogar gegen seinen Willen erfolgt. Eine Annahme oder Antritt der Erbschaft ist nicht
WeiterlesenErbrecht: Nicht mehr vorhandenes Testament – Beweis im Erbscheinsverfahren
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt war der Erblasser verheiratet, das gemeinsame Kind der Eheleute war vorverstorben. Die Eltern des Erblassers waren beide vorverstorben, der Bruder des Erblassers war ebenfalls vorverstorben, hinterließ wiederum einen Sohn. Die Ehefrau hatte die Erteilung eines Alleinerbscheins
WeiterlesenErbrecht: Ausschlagungsfrist bei Auslandsaufenthalt (BGH IV ZB 20/18)
Wer ein Erbe nicht antreten möchte, muss innerhalb von 6 Wochen das Erbe gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen. Die Ausschlagung kann gemäß § 1944 Absatz 1 BGB nur binnen sechs Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt (§ 1944 Absatz 2 Satz 1 BGB). Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor
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