Erbrecht: Formelle Vaterschaft des Erblassers als Voraussetzung der gesetzlichen Erbfolge

Nach § 1924 Abs. 1 BGB sind gesetzliche Erben der ersten Ordnung die Abkömmlinge des Erblassers. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte nun im Erbscheinsverfahren zu prüfen, welche Voraussetzungen für die gesetzliche Erbfolge vorliegen müssen. In dem der Entscheidung des saarländisches Oberlandesgerichts zugrunde liegenden Fall wurde die Erteilung

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