Nach § 1922 BGB geht die Erbschaft mit dem Tod des Erblassers unmittelbar und von selbst auf den Erben kraft Gesetzes über. Dieser von Selbstvollzug bedeutet, dass der Erbanfall auch ohne Wissen des Erben und sogar gegen seinen Willen erfolgt. Eine Annahme oder Antritt der Erbschaft ist nicht
WeiterlesenErbe
Erbrecht: Einsicht in Behandlungsunterlagen eines Verstorbenen
Kein Recht von Angehörigen, aufgrund einer Vorsorgevollmacht Einsicht in Behandlungsunterlagen eines Verstorbenen zu nehmen, gegen dessen ausdrücklich erklärten oder mutmaßlichen Willen. In dem Fall des Oberlandesgericht Karlsruhe hat die
WeiterlesenErbrecht: Erbengemeinschaft mit unbekannte Miterben – Kündigung des Sparguthabens durch Mehrheitsbeschluss
Der Entscheidung des Kammergerichts Berlin lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die zwischen dem 11. und 13. Dezember 2006 verstorbene Erblasserin unterhielt bei der Beklagten ein Sparkonto, welches am 31. Dezember 2014 einen Kontostand in Höhe von € 50.219,73 aufwies. Der Nachlass bestand
WeiterlesenErbrecht: Formelle Vaterschaft des Erblassers als Voraussetzung der gesetzlichen Erbfolge
Nach § 1924 Abs. 1 BGB sind gesetzliche Erben der ersten Ordnung die Abkömmlinge des Erblassers. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte nun im Erbscheinsverfahren zu prüfen, welche Voraussetzungen für die gesetzliche Erbfolge vorliegen müssen. In dem der Entscheidung des saarländisches Oberlandesgerichts zugrunde liegenden Fall wurde die Erteilung
WeiterlesenErbrecht: Nicht mehr vorhandenes Testament – Beweis im Erbscheinsverfahren
In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt war der Erblasser verheiratet, das gemeinsame Kind der Eheleute war vorverstorben. Die Eltern des Erblassers waren beide vorverstorben, der Bruder des Erblassers war ebenfalls vorverstorben, hinterließ wiederum einen Sohn. Die Ehefrau hatte die Erteilung eines Alleinerbscheins
WeiterlesenErbrecht: Ausschlagungsfrist bei Auslandsaufenthalt (BGH IV ZB 20/18)
Wer ein Erbe nicht antreten möchte, muss innerhalb von 6 Wochen das Erbe gegenüber dem Nachlassgericht ausschlagen. Die Ausschlagung kann gemäß § 1944 Absatz 1 BGB nur binnen sechs Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt (§ 1944 Absatz 2 Satz 1 BGB). Ist der Erbe durch Verfügung von Todes wegen berufen, beginnt die Frist nicht vor
Weiterlesen