Michael Heinz

Mietrecht: Ohne Unterschrift keine Verpflichtung zur Zahlung der Miete

Folgender Fall: Ein Mann schließt einen Mietvertrag als Mieter ab und gibt dem Vermieter eine weitere Person als Mieter an. Daraufhin trägt der Vermieter zwei Personen in den Mietvertrag ein. Der Mann/Mieter unterschreibt den Mietvertrag sowohl für sich selbst als auch „i.A.“ für die zweite Person. Dass es sich bei dieser zweiten Person um eine Person handelte

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