Arbeitsrecht: Bundesarbeitsgericht ändert seine Rechtsprechung! Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub reduziert sich auf „null“

Das Bundesarbeitsgericht hat mit einer Entscheidung vom 19.3.2019 (9 AZR 315/17) seine langjährige Rechtsprechung geändert. Bisher sah die Rechtslage so aus: Hatte ein Arbeitnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber z.B. ein Jahr lang unbezahlten Sonderurlaub, so stand ihm am Ende der gesetzliche Urlaubsanspruch

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