Medizinrecht: BGH – Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Einwand der hypothetischen Einwilligung bei unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende nicht eingreift, da im Transplantationsgesetz dieser Einwand nicht geregelt sei. Die zum Arzthaftungsrecht entwickelten Grundsätze der hypothetischen Einwilligung seien nicht

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Familienrecht: Keine „ehebedingten Nachteile“ durch niedrige Rente (BGH XII ZB 122/17)

Der BGH hat in seinem Beschluss vom 04.07.2018 (XII ZB 122/17) klargestellt, dass nicht alle während der Ehe erlittenen Nachteile über den Unterhalt auszugleichen sind. Es muss genau geprüft werden, welchen Bereich (Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Güterrecht) der Nachteil betrifft. Wirkt sich der Nachteil auf die Rente aus, wird er grundsätzlich

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WEG-Recht: Rauchwarnmelder – Einheitlicher Einbau und Wartung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zulässig

Am 07.12.2018 hat sich der V. Zivilsenat des BGH (V ZR 273/17) mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Eigentümergemeinschaft die Beschlusskompetenz zur Installation und Wartung von Rauchwarnmelder innehat, auch wenn einzelne Eigentümer der Gemieinschaft bereits Rauchwarnmelder in ihren Wohnungen installiert haben. Bisher ist das Urteil

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Michael Heinz

Mietrecht: Dauerbrenner Eigenbedarf

Immer wieder Unklarheiten bei der verbreitetsten Art der Kündigung von Wohnraum: Das soziale Mietrecht des BGB erkennt nicht viele Gründe an, die den Vermieter zur ordentlichen Kündigung eines Wohnraum-Mietvertrages berechtigen. Deshalb

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WEG-Recht: Wirksame Fortgeltungsklausel des Wirtschaftsplans?

Mit der Frage, ob die Eigentümergemeinschaft über die erforderliche Kompetenz verfügt, eine Fortgeltung eines konkreten Wirtschaftsplans beschließen zu können, hatte sich zuletzt das Amtsgericht Hamburg (Urteil vom 04.02.2017, Az.: 12 C 260/15) und das Landgericht Hamburg (Urteil vom 20.12.2017, Az.: 318 S 15/17) zu befassen. Nunmehr wird sich der BGH (Az.: V ZR 2/18) mit dieser Frage auseinander

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Familienrecht: Richterliche Ausübungskontrolle bei Eheverträgen (BGH XII ZB 84/17)

In seinem Beschluss vom 20.06.2018 (Az.: XII ZB 84/17) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die richterliche Rechtsmissbrauchskontrolle von Eheverträgen lediglich zum Ausgleich ehebedingter Nachteile herangezogen werden darf. Dahingegen dient die richterliche Ausübungskontrolle nicht dem Zweck, den durch den Ehevertrag belasteten Ehegatten ehebedingte Vorteile zu gewähren und

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