Die von der vorherrschenden Corona-Krise betroffenen Arbeitgeber standen und stehen teilweise noch vor der Entscheidung, ob nun für ihre Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld beantragt oder besser betriebsbedingt gekündigt werden sollte. Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer ist diese Entscheidung
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Arbeitsrecht: Bundesarbeitsgericht ändert seine Rechtsprechung! Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub reduziert sich auf „null“
Das Bundesarbeitsgericht hat mit einer Entscheidung vom 19.3.2019 (9 AZR 315/17) seine langjährige Rechtsprechung geändert. Bisher sah die Rechtslage so aus: Hatte ein Arbeitnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber z.B. ein Jahr lang unbezahlten Sonderurlaub, so stand ihm am Ende der gesetzliche Urlaubsanspruch
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