Arbeitsrecht: Bundesarbeitsgericht ändert seine Rechtsprechung! Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub reduziert sich auf „null“

Das Bundesarbeitsgericht hat mit einer Entscheidung vom 19.3.2019 (9 AZR 315/17) seine langjährige Rechtsprechung geändert. Bisher sah die Rechtslage so aus: Hatte ein Arbeitnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber z.B. ein Jahr lang unbezahlten Sonderurlaub, so stand ihm am Ende der gesetzliche Urlaubsanspruch

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Arbeitsrecht: Gebot des fairen Verhandelns vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages

In bestimmten Vertragskonstellationen, etwa bei einem Fernabsatzgeschäft oder bei einem sogenannten Haustürgeschäft, können bekanntlich Geschäfte von Verbrauchern gegenüber Unternehmern innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen werden, was grundsätzlich zur Folge hat, dass der Verbraucher nicht weiter an dieses Geschäft gebunden ist. Das Bundesarbeitsgericht musste sich nun

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Arbeitsrecht: Arbeitsrechtliche Neuregelungen 2018

Auch im Jahr 2018 treten mehrere gesetzliche Neuregelungen im Bereich des Arbeitsrechts in Kraft. So gelten mit Wirkung ab dem 1. Januar 2018 neue Regelungen im Rahmen des Mutterschutzes. Kurze Zeit später, seit dem 6. Januar 2018, trat zudem der individuelle Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

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