Erbrecht: Anfechtung der Erbausschlagung

Nach § 1922 BGB geht die Erbschaft mit dem Tod des Erblassers unmittelbar und von selbst auf den Erben kraft Gesetzes über. Dieser von Selbstvollzug bedeutet, dass der Erbanfall auch ohne Wissen des Erben und sogar gegen seinen Willen erfolgt. Eine Annahme oder Antritt der Erbschaft ist nicht

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Arbeitsrecht: Gebot des fairen Verhandelns vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages

In bestimmten Vertragskonstellationen, etwa bei einem Fernabsatzgeschäft oder bei einem sogenannten Haustürgeschäft, können bekanntlich Geschäfte von Verbrauchern gegenüber Unternehmern innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen werden, was grundsätzlich zur Folge hat, dass der Verbraucher nicht weiter an dieses Geschäft gebunden ist. Das Bundesarbeitsgericht musste sich nun

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Erbrecht: Ermittlung der Testierunfähigkeit

Es kann sich die Frage stellen, ob der Erblasser bei Abfassung seines Testaments testierfähig war. Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann ein Testament nicht errichten, wer wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörung

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