Handels- und Gesellschaftsrecht: Anwachsung eines Gesellschaftsanteils mit Ausschluss von Abfindungsansprüchen kann eine Schenkung i.S.v. § 2325 BGB darstellen

In seiner Entscheidung vom 03.06.2020 (Az: IV ZR 16/19) hat der BGH klargestellt, dass in einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine für den Fall des Todes eines Gesellschafters vereinbarte Anwachsung seines Gesellschaftsanteils beim überlebenden Gesellschafter eine Schenkung i.S.v. § 2325 BGB darstellen kann. Damit stellt der BGH

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