In seiner Entscheidung vom 21.08.2019 hat das Oberlandesgericht Stuttgart (Az.: 15 UF 80/19) in Fortführung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 24.01.2011 (Az.: II-2 WF 277/10) herausgestellt, dass der Anspruch auf Trennungsunterhalt erlischt, sofern die getrennt lebenden Ehegatten für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten
Weiterlesen§ 1361 BGB
Familienrecht: Anspruch auf Trennungsunterhalt setzt kein gemeinsames Zusammenleben der Eheleute voraus
In seiner Entscheidung vom 19.02.2020 (Az.: XII ZB 358/19) hat der BGH nochmals herausgestellt, dass es für einen Anspruch auf Trennungsunterhalt nicht notwendig sei, dass die Eheleute zuvor gemeinsam gelebt oder gar gewirtschaftet hätten. Insofern sei der Anspruch auch nicht davon abhängig, dass und in welchem Maß die Eheleute die jeweiligen Einkünfte
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