Verkehrsrecht: Vollkasko Versicherungsschutz auch bei Fahrerflucht bei einer erheblichen eigenen Körperverletzung

In seiner Entscheidung vom 06.08.2020 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (12 U 53/20) entschieden, dass es keine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit gemäß E. 1.1.3, 1. Spiegelstrich AKB 2016 darstellt, wenn der Versicherte nach einem schweren Verkehrsunfall ohne Fremdbeteiligung und bei klarer Haftungslage zur Nachtzeit

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Erbrecht: Anfechtung der Erbausschlagung

Nach § 1922 BGB geht die Erbschaft mit dem Tod des Erblassers unmittelbar und von selbst auf den Erben kraft Gesetzes über. Dieser von Selbstvollzug bedeutet, dass der Erbanfall auch ohne Wissen des Erben und sogar gegen seinen Willen erfolgt. Eine Annahme oder Antritt der Erbschaft ist nicht

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