Erbrecht: Errichtung eines Testamentes

Bekanntlich ist für die Errichtung eines Testamentes nicht zwingend die Mitwirkung eines Notars erforderlich. Vielmehr eröffnet das Gesetz (§ 2247 BGB) auch die Möglichkeit, ein sogenanntes „eigenhändiges“ Testament zu errichten

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Baurecht: Schwarzarbeit lohnt sich nicht!

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 01.08.2013 (BGH VII ZR 6/13) deutlich gemacht, dass ein Werkvertrag mit einer Schwarzgeldabrede nichtig ist. Die Nichtigkeit eines solchen Werkvertrages führt dazu, dass weder der Unternehmer noch der Besteller grundsätzlich gegenseitige Ansprüche aus diesem Vertrag geltend machen können.

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