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Michael Heinz

Mietrecht: Wenn der Mieter stirbt

„Wollen Sie nicht Ihre Wohnung verkaufen, jetzt nachdem Ihre Mieterin verstorben ist?“ Auf diese Weise wird in den Zeiten niedriger Zinsen so mancher Vermieter erstmalig damit konfrontiert, dass in einem im besten Fall lange Zeit in ruhigen Bahnen verlaufende Mietverhältnis Handlungsbedarf entstanden ist.

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Mietrecht: Neues aus Karlsruhe

In jüngster Zeit hat insbesondere der VIII. Senat des BGH, welcher für Wohnraum-Mietrecht zuständig ist, für einige aufsehenerregende Entscheidungen gesorgt, nicht zuletzt zur Wirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln.

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