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Aktuelles
Familienrecht: Richterliche Ausübungskontrolle bei Eheverträgen (BGH XII ZB 84/17)
In seinem Beschluss vom 20.06.2018 (Az.: XII ZB 84/17) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die richterliche Rechtsmissbrauchskontrolle von Eheverträgen lediglich zum Ausgleich ehebedingter Nachteile herangezogen werden darf. Dahingegen dient die richterliche Ausübungskontrolle nicht dem Zweck, den durch den Ehevertrag belasteten Ehegatten ehebedingte Vorteile zu gewähren und
Weiterlesen→Mietrecht: Mieterhöhung gestützt auf Sachverständigengutachten (BGH VIII ZR 190/17)
Kann ein Gutachten relevant sein, wenn der Gutachter die Wohnung nicht besichtigt hat? Um die Miete für eine Wohnung wirksam zu erhöhen, ist der Vermieter gehalten, bestimmte formale Voraussetzungen einzuhalten. Wenn der Vermieter die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen will, muss er
Weiterlesen→Baurecht: Welche Ansprüche kann der Unternehmer bei Bauzeitverzögerungen gegenüber dem Auftraggeber geltend machen?
Die Geltendmachung von Schadensersatz- bzw. Entschädigungsansprüchen des Werkunternehmers gegenüber dem Auftraggeber ist seit jeher problematisch und in der Durchsetzung äußerst schwierig. Beim VOB-Vertrag kann der Werkunternehmer gemäß § 6 Abs. 6 VOB/B
Weiterlesen→Familienrecht: Die Erteilung einer Vorsorgevollmacht sollte nicht ohne eine zusätzliche Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen den Beteiligten erfolgen
Im Anschluss an die Ausführungen zum Thema „Vorsorgevollmacht oder gerichtliche Betreuung – Wie soll man sich verhalten?“ soll diesmal noch etwas näher beleuchtet werden, wie sich – bei Erteilung einer Vorsorgevollmacht – das Rechtsverhältnis zwischen demjenigen, der die Vorsorgevollmacht erteilt – dem sogenannten „Vollmachtgeber“ – einerseits und demjenigen, der bereit ist in Ausübung der ihm
Weiterlesen→Familienrecht: Kündigung einer Kfz-Vollkaskoversicherung durch den Ehegatten
Der BGH hat mit seinem Urteil vom 28.02.2018 (XII ZR 94/17) entschieden, dass der Abschluss oder die Kündigung einer Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug der Ehegatten zu den sogenannten Geschäften des täglichen Lebens gehören, die ein Ehegatte auch allein mit Wirkung
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