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Aktuelles

Medizinrecht: BGH – Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Einwand der hypothetischen Einwilligung bei unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende nicht eingreift, da im Transplantationsgesetz dieser Einwand nicht geregelt sei. Die zum Arzthaftungsrecht entwickelten Grundsätze der hypothetischen Einwilligung seien nicht

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Familienrecht: Keine „ehebedingten Nachteile“ durch niedrige Rente (BGH XII ZB 122/17)

Der BGH hat in seinem Beschluss vom 04.07.2018 (XII ZB 122/17) klargestellt, dass nicht alle während der Ehe erlittenen Nachteile über den Unterhalt auszugleichen sind. Es muss genau geprüft werden, welchen Bereich (Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Güterrecht) der Nachteil betrifft. Wirkt sich der Nachteil auf die Rente aus, wird er grundsätzlich

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