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Aktuelles
Familienrecht: Bis dass der Tod uns scheidet…
…oder ein deutsches Familiengericht. Denn längst hat nicht jede Ehe Bestand bis zum Tod eines Ehepartners. Vielmehr belegen die Statistiken, dass ca. 40% der Ehen in Deutschland geschieden werden. Genauso wie der Eheschluss sollte jedoch auch eine Scheidung gut durchdacht sein. Das deutsche Rechtssystem hat daher auch einige Voraussetzungen aufgestellt, die
Weiterlesen→Erbrecht: Persönliches Erscheinen bei der Aufnahme des pflichtteilsrechtlichen Nachlassverzeichnisses
Es ist kein Geheimnis, dass der erbrechtliche Pflichtteil in vielen Fällen vom Erben bzw. Schuldner nicht gerne gezahlt wird. Damit einher geht oft ein Misstrauen des Pflichtteilsberechtigten gegenüber den vom Erben erteilten Auskünften über den Nachlassbestand, welche der Pflichtteilsberechtigte
Weiterlesen→Arbeitsrecht: Bundesarbeitsgericht ändert seine Rechtsprechung! Gesetzlicher Urlaubsanspruch bei unbezahltem Sonderurlaub reduziert sich auf „null“
Das Bundesarbeitsgericht hat mit einer Entscheidung vom 19.3.2019 (9 AZR 315/17) seine langjährige Rechtsprechung geändert. Bisher sah die Rechtslage so aus: Hatte ein Arbeitnehmer aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber z.B. ein Jahr lang unbezahlten Sonderurlaub, so stand ihm am Ende der gesetzliche Urlaubsanspruch
Weiterlesen→Arbeitsrecht: Gebot des fairen Verhandelns vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages
In bestimmten Vertragskonstellationen, etwa bei einem Fernabsatzgeschäft oder bei einem sogenannten Haustürgeschäft, können bekanntlich Geschäfte von Verbrauchern gegenüber Unternehmern innerhalb einer bestimmten Frist widerrufen werden, was grundsätzlich zur Folge hat, dass der Verbraucher nicht weiter an dieses Geschäft gebunden ist. Das Bundesarbeitsgericht musste sich nun
Weiterlesen→Medizinrecht: Aufklärung über Behandlungsalternativen
Jeder ärztlicher Eingriff bedarf der Einwilligung des Patienten. Vor Durchführung eines Eingriffs ist der Patient über die mit dem Eingriff verbundenen Risiken aufzuklären, um unter Wahrung seiner Entscheidungsfreiheit wirksam in den Eingriff einwilligen zu können. Die Aufklärung hat dem Patienten einen zutreffenden
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