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Erbrecht: Anwesenheitsrecht des Pflichtteilsberechtigen bei der Aufnahme des notariellen Nachlassverzeichnisses

Das Gesetz gibt mit § 2314 Abs. 1 BGB dem pflichtteilsberechtigten Nichterben die Möglichkeit, die Aufnahme eines notariellen Nachlassverzeichnisses zu verlangen. Da die Kosten gem. § 2314 Abs. 2 BGB dem Nachlass zur Last fallen – und damit die Höhe des Pflichtteils mindern – wird der Pflichtteilsberechtigte Kosten und Nutzen eines solchen Verlangens gegen einander

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