Modernisierende Instandsetzung

Dieser Begriff entstammt noch dem „alten Recht“ und hat mit dem Inkrafttreten des WEMoG ab Dezember 2020 seine Bedeutung verloren. Dass liegt daran, dass nach neuem Recht jede bauliche Veränderung mit Mehrheit beschlossen werden kann, unabhängig davon, ob es sich dabei um eine Instandsetzung oder auch um eine modernisierende Instandsetzung handelt. Von einer modernisierenden Instandsetzung sprach man, wenn es einen Instandsetzungsbedarf gab, die Instandsetzung aber natürlich auf neuem Stand der Technik erfolgte (z.B. WDVS bei Fassadensanierung). Da jetzt jede Maßnahme, ob Erhaltung oder bauliche Veränderung, mehrheitlich beschlossen werden kann, ist die Unterscheidung (fast) überflüssig. Interessant würde sie allerdings bei der Frage der Kostenverteilung, denn bei der baulichen Veränderung muss ein Eigentümer, der nicht zustimmt, auch die Kosten nicht tragen, während bei der reinen Erhaltung mehrheitlich über die Kostenverteilung beschlossen wird.

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