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Einberufung einer Versammlung durch einen Eigentümer

Es gibt Situationen, in denen ein Verwalter nicht mehr oder gar nicht existiert und auch kein Verwaltungsbeirat gewählt ist, dessen Vorsitzender eine Eigentümerversammlung einberufen könnte. In diesen Fällen kann ein einzelner Eigentümer sich durch alle Eigentümer ermächtigen lassen, eine Versammlung einzuberufen. Verweigern einzelne Eigentümer ihre Zustimmung hierzu, kann ein einzelner Eigentümer gegen die anderen Eigentümer auf Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung klagen.

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