Im Immobilienrecht spielt das Vertragsrecht häufig die entscheidende Rolle. Schon wegen der meist hohen finanziellen Tragweite kommt es im Bereich des Immobilienrechts auf eine rechtzeitige und kompetente anwaltliche Beratung an. Diese sollte bereits bei der Vertragsgestaltung und -prüfung beginnen – dies gilt insbesondere beim Abschluss von Kaufverträgen über Grundstücke oder auch Wohnungseigentum, aber auch bei gewerblichen Mietverträgen sowie Dienstleistungsverträgen mit Bauunternehmern oder Architekten.
Mit Verträgen rund um die Immobilie beschäftigen sich in unserer Kanzlei Dr. Hantke & Partner insgesamt acht Rechtsanwälte tagtäglich. Wir betreuen und beraten eine Vielzahl langjähriger Mandanten, die unsere sachliche und zuverlässige Arbeit schätzen. Wir unterstützen Sie gern auch im Bereich des Immobilienrechts mit einer kompetenten Beratung bei dem Entwurf und der Prüfung von Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Durch eine frühzeitige anwaltliche Beratung können in der Regel langjährige, aufwändige und oftmals kostenintensive Gerichtsverfahren vermieden werden.