RA Martin Haucke, RAe Dr. Hantke & Partner
Am 05.02.2019 gingen die ersten Pressemeldungen raus. Verkündet wurde die „Pleite“ der Germania Fluggesellschaft mbH. Nach übereinstimmenden Medienberichten habe die deutsche Linien- und Charterfluggesellschaft mit Sitz in Berlin Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt.
Nach meiner Recherche wird das vorläufige Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg zum Aktenzeichen 36g IN 759/19 geführt. Dort ist am 05.02.2019 um 9:00 Uhr angeordnet worden, dass zunächst keine Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Germania Fluggesellschaft mbH betrieben werden dürfen bzw. laufende Zwangsvollstreckungen eingestellt werden. Darüber hinaus ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter aus Berlin bestellt worden.
Was bedeutet das also?
Die Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens dient zunächst dem Zweck überhaupt festzustellen, ob und wenn ja wieviel Schuldnervermögen vorhanden ist. Zudem wird zum Schutz der Gläubiger das vorhandene Vermögen gesichert. Es wird ebenfalls geprüft, ob bereits geleistete Zahlungen an Dritte zurückgefordert werden können um das Schuldnervermögen vergrößern zu können damit am Ende mehr Gläubiger profitieren können.
Wenn genügend Vermögen vorhanden ist um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, dann wird das Insolvenzverfahren nach § 27 InsO eröffnet. Es ergeht dann sogleich gem. § 28 InsO die Aufforderung an sämtliche Gläubiger ihre Forderungen zur Tabelle anzumelden.
Bin ich davon betroffen? Was muss ich beachten?
Seitens der Gläubiger muss vor allem beachtet werden mit wem überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde. Waren Sie im Reisebüro? Haben Sie eine Pauschalreise über einen Reiseveranstalter gebucht? Haben Sie über ein Internetportal wie www.check24.de oder www.ab-in-den-urlaub.de eine Reise gebucht? Oder haben Sie Ihre Flugtickets vielleicht sogar klassisch am Flughafenschalter oder über das Buchungsportal der Fluggesellschaft www.flygermania.com direkt erworben?
Letztlich kommt es darauf an, ob Sie mit der insolventen Germania Fluggesellschaft mbH einen direkten Vertrag geschlossen haben oder nicht. Direkte Verträge kommen aber nicht nur über die Buchungsmöglichkeiten am Flughafenschalter oder über das Buchungsportal der Fluggesellschaft www.flygermania.com zustande. Sie können genauso gut über ein Reisebüro oder die einschlägigen Internetportale wie www.check24.de oder www.ab-in-den-urlaub.de zustande kommen. In diesem Fall sind die Aussichten auf Erfolg sein Geld zurückzuerhalten oder einen Alternativflug kostenfrei zu bekommen sehr gering. Ihnen steht dann regelmäßig nur ein Anspruch auf Erstattung der gezahlten Gelder zu und zwar nach Anmeldung der Forderung zur Tabelle; hiernach erhalten Sie nach Abschluss des Verfahrens – wenn überhaupt – in der Regel nur einen geringfügen Betrag.
Wenn Sie allerdings eine Pauschalreise gebucht haben, stehen die Chancen deutlich besser. In der Regel wählen und buchen die Reiseveranstalter in diesen Fällen nämlich die Flüge, sodass Sie gegenüber dem Reiseveranstalter unter anderem verlangen können, dass dieser sich um Ersatzflüge kümmert.
Zu beachten ist aber auch, dass eventuell aufgrund von abgeschlossenen Versicherungen Erstattungen oder zumindest Teilerstattungen erfolgen können. Ebenso gibt es oftmals – so jedenfalls auch nach übereinstimmenden Medienberichten auch im Fall der Germania Fluggesellschaft mbH – besonders günstige Angebote anderer Airlines, die es Kunden der Germania Fluggesellschaft mbH erlauben zu Sonderkonditionen ihre Ziele doch noch zu erreichen.
Selbstverständlich beraten wir Sie gern individuell sollten Sie von der Insolvenz der Germania Fluggesellschaft mbH betroffen sein. Sprechen Sie uns einfach an.