Zertifizierter Verwalter wird um ein Jahr verschoben

RA Dr. Kühnemund, RAe Dr. Hantke & Partner

Alle Verwalterinnen und Verwalter von Wohnungseigentum, die bisher nicht die Anforderungen an einen zeritifizierten Verwalter erfüllen, können sich entsptannen. Die Frist wird aller Voraussicht nach bis zum 1.12.2023 verlängert. Näheres dazu finden Sie hier.

 

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